Die seit dem 1. Mai 2021 eingeführte Reifenkennzeichnung soll Ihnen ermöglichen, sich bewusst für kraftstoffeffizientere Reifen zu entscheiden1.
Das EU-Reifenlabel kennzeichnet drei Kriterien: die Kraftstoffeffizienzklasse, die Nasshaftungsklasse und die Klasse des externen Rollgeräuschs. Zudem wird auch das bereits bekannte Schneegriff-Piktogramm (3PMSF) für Winter- und Ganzjahresreifen sowie ein neues Eisgriff-Piktogramm (nur für ausgewählte C1-Reifen2) für Winterreifen als Kennzeichnung verwendet.
Neben den gesetzlich verankerten Kriterien gibt es viele weitere Leistungsfaktoren, die sich nicht auf dem Label wiederfinden, für Ihre Sicherheit jedoch wichtig sind. Unberücksichtigt bleiben beispielsweise Eigenschaften wie:
1 Die einheitliche Kennzeichnungspflicht für Neureifen in der EU gilt für fast alle Pkw-Reifen sowie Transporter- und Lkw-Reifen, Verordnung (EU) 2020/740.
2 Eisreifen sind in Deutschland nicht zugelassen.
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*Weitere Informationen zum offiziellen Kraftstoffverbrauch und den offiziellen spezifischen CO2-Emissionen neuer Personenkraftwagen können dem "Leitfaden über den Kraftstoffverbrauch, die CO2-Emissionen und den Stromverbrauch neuer Personenkraftwagen" entnommen werden, der an allen Verkaufsstellen und bei der Deutschen Automobil Treuhand GmbH (DAT) unentgeltlich erhältlich ist. Die angegebenen Werte wurden nach dem vorgeschriebenen Messverfahren (§ 2 Nrn. 5, 6, 6a Pkw-EnVKV in der jeweils geltenden Fassung) ermittelt. Die Angaben beziehen sich nicht auf ein einzelnes Fahrzeug und sind nicht Bestandteil des Angebots, sondern dienen allein Vergleichszwecken zwischen den verschiedenen Fahrzeugtypen.